Wohnbauträger – Kriterien

Basiskriterien für Klimaretter und Klimapioniere

  • Energiesparende Bauweise bei allen Neubauten in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis; Die Energiekennzahl muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

    A/V-Verhältnis Klimaretter
    Grenzwert Energiekennzahl
    Klimapionier
    Grenzwert Energiekennzahl
    < 0,2 30 30
    > 0,8 65 55
    0,2 – 0,8 linear ansteigend von 30 auf 65 linear ansteigend von 30 auf 55

  • Einzelbauteilsanierungen:
    Außenwand: Mindestdämmstoffdicke von 10 cm (Klimaretter), bzw. 12 cm (Klimapionier),
    wenn die Außenwand gedämmt wird; die Außenwand ist jedenfalls zu dämmen, sobald die Fassadenerneuerung ansteht und daher ein Gerüst aufgestellt wird; Anstelle des
    Nachweises der Dämmstoffdicke kann auch der Nachweis eines U-Wertes von 0,3 W/m2K (Klimaretter) bzw. 0,25 W/m2K (Klimapionier) erfolgen.

    Weitere Mindestanforderungen: oberste Geschossdecke, Decken gegen Außenluft, über Durchfahrten, Dachschrägen: U=0,2 W/m2K; Decken gegen Keller und unbeheizte
    Gebäudeteile: U=0,4 W/m2K; Fenster und Türen U=1,5 W/m2K; Werden geringere
    Anforderungen bei Einzelbauteilen realisiert (mindestens jedoch jene der Oö. BauTV),
    muss alternativ folgende Energiekennzahl eingehalten werden:

    A/V-Verhältnis Klimaretter
    Grenzwert Energiekennzahl
    Klimapionier
    Grenzwert Energiekennzahl
    < 0,2 35 30
    > 0,8 77,5 (gerundet 78) 65
    0,2 – 0,8 linear ansteigend von 35 auf 77,5 linear ansteigend von 30 auf 65
  • verpflichtender Energieausweis bei Sanierungen, die zumindest zwei Außenbauteile
    umfassen (z.B. Fenster und oberste Geschossdecke)
  • Führen einer Energiebuchhaltung (analog zum §39i Oö. Bautechnikgesetz)
  • Prüfung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger im Wärmebereich (analog zum §39i Oö. Bautechnikgesetz)
  • Anschluss an Fernwärmenetze für Entfernungen bis 50 m (gemessen in der Luftlinie) analog
    §39c Oö. Bautechnikgesetz
  • Regelmäßige Inspektion von Heizkesseln mit einer Nennleistung über 20 kW, insbesondere
    im Zuge einer energetischen Gebäudesanierung, inklusive des angeschlossenen Wärmeverteilungssystems und der Heizungsregelung. Auf der Grundlage dieser Inspektion
    hat eine Prüfung des Wirkungsgrades des Kessels und der Kesseldimensionierung im
    Verhältnis zum Heizwärmebedarf des Gebäudes zu erfolgen.
  • Verwendung klimafreundlicher Dämmstoffmaterialien (Positivliste der Oö. Akademie für
    Umwelt und Natur)
  • Raumverträglichkeits- bzw. Mobilitätsinfrastrukturkriterien für den Mobilitätsbereich bei
    Neubauten (Link auf die nächste Ebene vorsehen, wo die Details ersichtlich sind!

Zusatzkriterien für Klimapioniere

  • Solaranlagen bei allen Neubauten
  • Energieinnovationen: Prüfung der folgenden Möglichkeiten (Neubau, Generalsanierungen, Heizungssanierungen). Bei Mehrkosten unter 20% (gegenüber Standardplanungen; Gesamtlebensdauerbetrachtung) verpflichtende Realisierung:
  • Nachrüstplanungen für Solaranlagen
  • Passivhaus
  • Dezentrale Anlagen für Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerk, Brennstoffzelle)
  • Fotovoltaikanlagen
  • Sonstiges auf Antrag des Wohnbauträgers bzw. mit Zustimmung der Prüfstelle

Die gesammelten Basiskriterien können Sie im seitlichen Menü downloaden!

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