Wohnbauträger – Checkliste Mobilität für die Wohnanlage

Raumverträglichkeits- und Fahrradinfrasrukturkriterien

     

1. Bahnhaltestelle innerhalb 500 m Fußmarsch/ Bus- oder Tramhaltestelle unter 300 m Fußmarsch erreichbar 100 Punkte

2. Innerhalb 500 m Fußmarsch erreichbar:

Volks- oder Hauptschule 75 Punkte
Nahversorgung Produkte des täglichen Gebrauchs 75 Punkte
Kinderspielplatz 50 Punkte

3. Innerhalb 1 km Fußmarsch erreichbar:

Gemeindeamt/ Magistrat 20 Punkte
Sportanlagen wie Tennisanlage, Schwimmbad, Mehrzweckhalle 50 Punkte
Grünanlagen, Freizeitpark 30 Punkte

4. Zumindest 2 Fahrradabstellplätze pro Wohnung

100 Punkte

5. Fahrradabstellplätze im Haus barrierefrei (keine Stufen!)
bzw. im Freien überdacht

100 Punkte


Zu erreichende Punkte für den Standort/ die Wohnanlage:
400 Punkte
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